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Service

Ausweisdokumente müssen immer persönlich beantragt und können nicht per Post übersandt werden. Für die Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen muss Ihre Identität geprüft und Fingerabdrücke genommen werden. Dies ist auf dem Postweg nicht möglich. Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin zur persönlichen Vorsprache.

Ist eine nicht nur vorübergehende Reiseunfähigkeit vorhanden, muss diese mit einem ärztlichen Attest nachgewiesen werden und eine bevollmächtigte Person kann den Antrag stellen. In einem solchen Fall kann die Botschaft allenfalls einen vorläufigen Reisepass für ein Jahr ausstellen. Nutzen Sie hierfür bitte unser Kontaktformular und schildern Sie uns bitte Ihr Anliegen.

Sie benötigen immer einen Termin. Termine für die Beantragung von Pässen und Personalausweisen können Sie ausschließlich hier vereinbaren, nicht telefonisch.
Auch in einem Notfall nutzen Sie bitte unser Kontaktformular und schildern Sie uns bitte Ihr Anliegen. Wir antworten Ihnen schnellstmöglich! Bitte sehen Sie von der mehrfachen Kontaktaufnahme ab und erwähnen Sie bei telefonischer Kontaktaufnahme Ihre schriftliche Anfrage auch! Vielen Dank!

Die Verlängerung von Reisedokumenten ist nicht mehr möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin um ein neues Dokument zu beantragen.

Alle Reisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum jeweils angegebenen Datum. Es ist grundsätzlich nicht erforderlich, vorzeitig einen neuen Reisepass zu beantragen.

Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, aber so stark verändern kann, dass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument.

Viele Staaten verlangen zudem, dass der Pass zum Zeitpunkt der geplanten Ausreise noch mindestens sechs Monate gültig ist. Andere, dass er nur bis über die Reise hinaus gilt, also die Rückreise noch komplett abdeckt. Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor einer Reisebuchung unter Einreise und Zoll in den Reise- und Sicherheitshinweisen.

Nach dem Europäischen Übereinkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates vom 13.12.1957 werden auch bis zu einem Jahr abgelaufene Dokumente (Reisepass, vorläufiger Reisepass, Kinderreisepass, Personalausweis) für Reisen anerkannt, aber aufgrund von Sicherheitsbestimmungen verlangen Luftfahrt- als auch Schifffahrtunternehmen in aller Regel gültige Reisedokumente.
Auf dem Landweg können Sie aber in den Mitgliedstaaten mit bis zu einem Jahr abgelaufenen Dokumenten reisen.

Informationen zur Anerkennung deutscher Reisedokumente gibt die Bundespolizei.

Der vorläufige Reisepass, der Kinderreisepass und auch der Personalausweis werden nicht von allen Staaten zur Einreise anerkannt.
In den USA ist z.B. nur der biometrische Reisepass für die Einreise im Rahmen des Visa-Waiver-Programms anerkannt, im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland die Einreise mit dem Personalausweis nicht mehr möglich.

Einreisebestimmungen für andere Länder finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen.

Ja, wenn für Minderjährige ein Pass (und/oder Personalausweis) beantragt wird, müssen diese grundsätzlich unabhängig vom Alter in Begleitung der Sorgeberechtigten vorsprechen.

Grundsätzlich ist die persönliche Vorsprache der sorgeberechtigten Eltern mit dem/der Minderjährigen erforderlich. Falls ein sorgeberechtigter Elternteil verhindert ist, ist dessen von einer Behörde oder einem Notar beglaubigte Zustimmungserklärung mitzubringen.

Nur ein Personalausweis kann bereits ab Vollendung des 16. Lebensjahres selbstständig und ohne Zustimmung von Sorgeberechtigten beantragt werden.

Auch von neugeborenen Kindern ist ein Passfoto erforderlich. Bitte beachten Sie hierzu den Hinweis unten rechts auf der Fotomustertafel für Pass und Personalausweis.
Lassen Sie Passfotos von neugeborenen Kindern bitte möglichst von einem Fotografen vor Ihrem Termin fertigen und kontrollieren Sie die Qualität. Versuche, Passfotos während des Termins im Automaten von Neugeborenen zu fertigen, sind in aller Regel nicht erfolgreich!

Sie können in Bern nur mit einer internationalen Master- oder Visa-Kreditkarte bezahlen. Wir müssen Ihre Kreditkarte dabei kurz entgegennehmen. Sie müssen per Unterschrift zusätzlich die Zahlung genehmigen, d.h. die/der Karteninhaber/in muss persönlich anwesend sein und auch der Name auf der Kreditkarte stehen.
Die Gebühren werden dann von Deutschland aus in Euro gebucht, so dass Zusatzgebühren Ihres Kreditkartenunternehmens möglich sind.
Debitkarten ohne internationale Kreditkartenfunktion können nicht verwendet werden.

In den Büros der Honorarkonsuln gibt es Abweichungen.
In Zürich ist neben Barzahlung in Schweizer Franken auch die Zahlung mit Kreditkarte (nur Visa/Mastercard), Debitkarte und auch TWINT möglich.
In Genf werden Debit- oder Postcards akzeptiert.
In Basel, Lugano und Balzers ist eine Kreditkartenzahlung nicht möglich..

In Deutschland haben Pass- bzw. Ausweisbehörden unmittelbar Zugriff auf die Meldedaten. Im Ausland gibt es keine Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige. Auch wenn Sie sich in der Schweiz bei der Gemeinde bzw. der Stadt angemeldet haben, haben wir keinen Zugriff auf diese Meldedaten. Aufgrund der Datenschutzbestimmungen dürfen wir auch nur bestimmte Daten speichern und innerhalb eines begrenzten Zeitraums für einen weiteren Antrag darauf zugreifen.
Sie sind nach § 6 Abs. 2 Passgesetz bzw. § 9 Abs. 3 Personalausweisgesetz daher verpflichtet, die Nachweise stets selbst beizubringen, die zur Feststellung Ihrer Person und Ihrer Eigenschaft als deutscher Staatsangehöriger im jeweiligen Einzelfall benötigt werden.

Wir arbeiten mit Hochdruck an der Digitalisierung auch für Passanträge im Ausland. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir derzeit noch am Erfordernis vieler Unterlagen in Papierform festhalten müssen.

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