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Service

Gebühren

Die Gebühren sind sofort bei Antragstellung fällig und richten sich nach der Passverordnung bzw. der Personalausweis- und eID-Gebührenverordnung.
Bei der Ausstellung von Reisepässen und Personalausweisen im Ausland fällt stets ein Auslandszuschlag an, der in den abgebildeten Gebühren schon eingerechnet ist.
Es kommen mindestens noch Portoauslagen hinzu, siehe unten.

Die Grundgebühren im Ausland betragen in der Schweiz nach dem maßgeblichen Wechselkurs von 1,- Euro = 0,9379 CHF unter Rundung auf volle Franken.
Die Beträge in Schweizer Franken gelten für Barzahlungen.
Bei Zahlung mit Kreditkarte werden in der Botschaft die feststehenden Euro-Beträge in Klammern plus Portopauschale abgebucht.

Reisepass (biometrisch, ab 6 Jahren mit Fingerabdruck)

  • für Personen unter 24 Jahre, gültig für 6 Jahre: 65,- CHF (68,50 Euro)
  • ab dem Alter von 24 Jahren, gültig für 10 Jahre: 95,- CHF (101,- Euro)

Personalausweis (biometrisch, ab 6 Jahren mit Fingerabdruck)

  • für Personen unter 24 Jahre, gültig für 6 Jahre: 50,- CHF (52,80 Euro)
  • ab dem Alter von 24 Jahren, gültig für 10 Jahre: 63,- CHF (67,- Euro)

Vorläufiger Reisepass (maschinenlesbar, ohne Fingerabdruck)

  • nur in Notfällen, gültig für ein Jahr: 66,- CHF (70,- Euro)

Folgende Zusatzgebühren können anfallen:

Bei Antragstellung über ein Büro der Honorarkonsuln entstehen zusätzliche Servicegebühren von 77,- CHF, bei weiteren Anträgen derselben Person von 19,- CHF.
(Geringfügige Abweichungen in den Gesamtsummen sind durch Rundungen nach Umrechnung möglich.)

Der reguläre Reisepass kann auch per Express-Verfahren beantragt werden, sofern keine Unterlagen nachgefordert oder Rechtsfragen geklärt werden müssen. Der Express-Zuschlag beträgt 30,- CHF (32,- Euro).

Sofern 32 Seiten nicht reichen, kann gegen einen Zuschlag von 21,- CHF (22,- Euro) auch ein Reisepass mit 48 Seiten bestellt werden.

Bei Unzuständigkeit der Botschaft Bern (also fortbestehendem Wohnsitz in Deutschland oder einem Drittland) wird ein Zuschlag von 66,- CHF (70,- Euro) für Passanträge von über 24-Jährigen und von 35,- CHF (37,50 Euro) von unter 24-Jährigen fällig.
Beim vorläufigen Reisepass beträgt der Unzuständigkeitszuschlag 25,- CHF (26,- Euro), beim Personalausweis 13,- CHF (13,- Euro).

Änderungen eines Reisepasses kosten 17,- CHF (18,- Euro), Wohnortänderungen sind gebührenfrei.

Zudem sind Auslagen bei Antragstellung zu erstatten:

Nach Fertigstellung wird Ihnen das Ausweisdokument zugesandt. Neben der Pass-/Ausweisgebühr fallen Portoauslagen in Höhe von 4,- CHF an bei Kreditkartenzahlung werden dann je nach Kurs 4,32 Euro berechnet!), bzw. über ein Büro eines Honorarkonsuls 5,- CHF.

Eine Übersicht über alle Passgebühren bzw. Personalausweisgebühren bietet das Bundesministerium des Innern und für Heimat.

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