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Service

Gebühren

Die Gebühren sind sofort bei Antragstellung fällig und richten sich nach der Passverordnung bzw. der Personalausweis- und eID-Gebührenverordnung. Bei der Ausstellung von Reisepässen und Personalausweisen im Ausland fällt stets ein Auslandszuschlag an.

Die Grundgebühren im Ausland betragen in der Schweiz:

Reisepass (biometrisch, ab 6 Jahren mit Fingerabdruck)

  • für Personen unter 24 Jahre, gültig für 6 Jahre: 67,- CHF
  • ab dem Alter von 24 Jahren, gültig für 10 Jahre: 99,- CHF

Personalausweis (biometrisch, ab 6 Jahren mit Fingerabdruck)

  • für Personen unter 24 Jahre, gültig für 6 Jahre: 52,- CHF
  • ab dem Alter von 24 Jahren, gültig für 10 Jahre: 66,- CHF

Vorläufiger Reisepass (maschinenlesbar, ohne Fingerabdruck)

  • nur in Notfällen, gültig für ein Jahr: 69,- CHF

Folgende Zusatzgebühren können anfallen:

Bei Antragstellung über ein Büro der Honorarkonsuln entstehen zusätzliche Servicegebühren von 82,- CHF, bei weiteren Anträgen derselben Person von 20,- CHF.
(Geringfügige Abweichungen in den Gesamtsummen sind durch Rundungen nach Umrechnung möglich.)

Der reguläre Reisepass kann auch per Express-Verfahren beantragt werden, sofern keine Unterlagen nachgefordert oder Rechtsfragen geklärt werden müssen. Der Express-Zuschlag beträgt 32,- CHF.

Sofern 32 Seiten nicht reichen, kann gegen einen Zuschlag von 22,- CHF auch ein Reisepass mit 48 Seiten bestellt werden.

Bei Unzuständigkeit der Botschaft Bern (also fortbestehendem Wohnsitz in Deutschland oder einem Drittland) wird ein Zuschlag von 69,- CHF für Passanträge von über 24-Jährigen und von 37,- CHF von unter 24-Jährigen fällig. Beim vorläufigen Reisepass beträgt der Unzuständigkeitszuschlag 26,- CHF, beim Personalausweis 13,- CHF.

Änderungen eines Reisepasses kosten 17,- CHF, Wohnortänderungen sind gebührenfrei.

Zudem sind Auslagen bei Antragstellung zu erstatten:

Nach Fertigstellung wird Ihnen das Ausweisdokument zugesandt. Neben der Pass-/Ausweisgebühr fallen Portoauslagen in Höhe von 4,- CHF an, bzw. über ein Büro eines Honorarkonsuls 5,- CHF.

Eine Übersicht über alle Passgebühren bzw. Personalausweisgebühren bietet das Bundesministerium des Innern und für Heimat.

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