eiD-Karte
Elektronischer Identitätsnachweis – eID-Karte
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Bürgerinnen und Bürger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die nicht Deutsche sind, wird auf Antrag eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) ausgestellt. Die Botschaft Bern ist für Antragsteller mit Wohnsitz in der Schweiz oder Liechtenstein zuständig.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Beantragung
Zur Beantragung Ihrer eID-Karte benötigen Sie das von Ihrem Heimatstaat ausgestellte und gültige Identitätsdokument, z. B. einen Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis).
In dem Chip der eID-Karte kann auch Ihre Anschrift gespeichert werden. Es ist ein Nachweis Ihres Wohnsitzes im Zuständigkeitsbereich der Botschaft Bern (Schweiz und Liechtenstein) erforderlich, z.B. durch eine Wohnsitzbescheinigung Ihrer Gemeinde oder einen Mietvertrag über Ihre Wohnung.
Wenn Sie einen Termin oder weitere Informationen wünschen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
Weitere Informationen über die eID-Karte finden Sie auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums.