eID-Karte
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Was ist ein elektronischer Identitätsnachweis bzw. die eID-Karte?
Bürgerinnen und Bürger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die nicht Deutsche sind, wird auf Antrag eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) ausgestellt. Die Botschaft Bern ist für Antragsteller mit Wohnsitz in der Schweiz oder Liechtenstein zuständig.
Wie kann ich eine eID-Karte beantragen?
Die eID-Karte können Sie nur persönlich in einem Termin und nur an der Botschaft in Bern beantragen. Eine Beantragung bei einem deutschen Honorarkonsul ist nicht möglich.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Beantragung:
- ausgefülltes Antragsformular
- ein von Ihrem Heimatstaat ausgestelltes und gültiges Identitätsdokument, z. B. Reisepass oder nationale Identitätskarte (Personalausweis), Original und eine Kopie
- Adressnachweis, z.B. Wohnsitzbescheinigung Ihrer Gemeinde oder Mietvertrag Ihrer Privatwohnung, Original und eine Kopie
Zur Terminvereinbarung melden Sie sich bitte über unser Kontaktformular.