Neufassung der Richtlinie über eine Anerkennungsleistung für Ghetto-Arbeit
Neufassung der Richtlinie über eine Anerkennungsleistung für Ghetto-Arbeit
Ghettorenten:
Das Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) ist am 15.7.2014 geändert worden. Ein Rentenantrag gilt nun bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen für einen Rentenanspruch als am 18.6.1997 gestellt, so dass die Rente ab 1.7.1997 ausgezahlt werden kann.
Die berechtigten Personen werden direkt von der deutschen Rentenversicherung (DRV) angeschrieben.
Durch das ZRGB-Änderungsgesetz ist außerdem eine Gebietserweiterung erfolgt. Das Ghetto muss sich in einem Gebiet befunden haben, das im nationalsozialistischen Einflussbereich lag.
Einen Frage- und Antwortenkatalog zum Thema finden Sie anbei. Informationen sind auch über folgenden link erhältlich: