Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche, die im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, mussten dies zunächst bei der zuständigen Wahlbehörde beantragen. Dies war nur bis 21 Tage vor der Wahl, also bis zum 2. Februar 2025 möglich. Einem Antrag, der erst am 3. Februar 2025 oder später bei der zuständigen Wahlbehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden.
Die Versendung der Briefwahlunterlagen an die Wähler/innen im Ausland wird ab dem 19. Tag vor der Wahl, d.h. ab Dienstag, 4. Februar 2025, bzw. bei einigen Wahlbüros wie z. B. im Land Berlin ab dem 10. Februar 2025 erfolgen, und zwar direkt an Ihre angegeben Adresse in der Schweiz oder in Liechtenstein. Dies ist verlässlich und schneller als es eine Kurierverbindung bieten kann, weshalb die Botschaft Bern nicht zu den Vertretungen auf der Liste der Bundeswahlleiterin gehört, an die die Briefwahlunterlagen versandt werden können. Auch für die Rücksendung der Briefwahlunterlagen empfiehlt sich der direkte Postweg oder - bei Aufenthalt im Grenzgebiet - der Einwurf in einen Briefkasten auf der deutschen Seite der Grenze.
Die offizielle Wahlbekanntmachung für Deutsche im Ausland finden Sie hier.
Nähere Informationen zur Teilnahme an der Bundestagswahl, zur Eintragung ins Wählerverzeichnis sowie zu den bei vorgezogenen Wahlen knappen Fristen finden Sie hier.
Michael Flügger
Ich freue mich, wieder in der Schweiz zu sein. Nach meinen Anfangsjahren in Genf habe ich nun das große Privileg, an der Stärkung der hervorragenden, nachbarschaftlichen Beziehungen unserer beiden Länder mitzuwirken. Das ist mir ein Herzensanliegen.
Michael Flügger
Adresse und Öffnungszeiten
Bezeichnung
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Leitung
Michael Flügger, außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter
Öffnungszeiten für Visumanträge: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 08.30 Uhr - 11.30 Uhr
Visumabholung (nur mit Einladung): Montag, Donnerstag und Freitag: 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr Telefonzeiten: Montag bis Donnerstag 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Bereitschaftsdienst: Tel.: +41 79 357 93 73 Diese Nummer steht außerhalb der Dienstzeiten bis 22.00 Uhr nur für dringende Notfälle zur Verfügung. Der Bereitschaftsdienst bearbeitet keine Passangelegenheiten. Anrufe von unterdrückten Nummern werden nicht angenommen.
Anfahrt
Anfahrt mit dem Auto: Von der A6 kommend die Ausfahrt 12-Bern-Ostring nehmen. Richtung Ostring/Route 10/Route 6 abbiegen. Nach 600m im Kreisverkehr vierte Ausfahrt (Muristrasse/Richtung Interlaken/Route 6) nehmen. Nach 400m rechts an der Ampel der Beschilderung Richtung Elfenau in den Elfenauweg folgen. Nach 240 m rechts abbiegen, um auf dem Elfenauweg zu bleiben. Nach 70m die erste Abbiegung links in den Willadingweg nehmen. Die Botschaft befindet sich am Ende des Willadingweg. Es gibt nur wenige Parkplätze im Willadingweg und umliegenden Straßen (blaue Zone, Parkscheibe erforderlich!).
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Ab dem Stadtzentrum (Hauptbahnhof Bern) Buslinie 19 Richtung Elfenau nehmen. An der Haltestelle Willadingweg aussteigen, entgegen der Fahrtrichtung bergauf links in den Willadingweg einbiegen und bis zum Straßenende weitergehen.
Hinweis zum barrierefreien Zugang
Hinweise für Menschen mit Behinderungen: Die Botschaft unterstützt Menschen mit Behinderungen und ist bemüht, ihnen den Kontakt zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Botschaft im Rahmen der baulichen Gegebenheiten zu erleichtern.
Parkplätze Die Botschaft verfügt über keine Besucherparkplätze. Im näheren Umfeld der Botschaft sind nur wenige Parkmöglichkeiten (blaue Zone) vorhanden. Es gibt leider keine für Menschen mit Behinderung ausgewiesenen Parkplätze in der Nähe.
Zur Botschaft gehören zwei Gebäude: Am Willadingweg 78 finden Sie das Gebäude der Rechts- und Konsularabteilung. Gegenüber liegt die Kanzlei, in der sich die weiteren Abteilungen der Botschaft befinden.
Zugang zum Gebäude der Rechts- und Konsularabteilung Der Zugang zum Gebäude der Rechts- und Konsularabteilung erfolgt über den Eingang am Willadingweg 78. Beschäftigte der Sicherheitsfirma empfangen unsere Kunden dort und führen Sicherheitskontrollen durch.
Anschließend erfolgt der Zugang zu unseren Warte- und Schalterräumlichkeiten. Kunden der Pass- und Visastelle ziehen am Eingang über ein Touch-Display eine dem Terminanliegen entsprechende Wartenummer und werden über eine digitale Anzeigetafel aufgerufen.
Kunden mit Terminen für alle anderen Angelegenheiten (z. B. im Bereich des Familien-, Namens-, Erb- und Staatsangehörigkeitsrechts oder für Beglaubigungen) ziehen keine Wartenummer, sondern begeben sich in das erste Obergeschoss in den Wartebereich und werden namentlich aufgerufen.
Die Warte- und Schalterräumlichkeiten sind über zwei Stockwerke verteilt und barrierefrei erreichbar. Die Schalter sind nicht höhenverstellbar. Im ersten Stock gibt es einen Schalter (Schalter 11), der sich auf Sitzhöhe befindet und sich insbesondere für Menschen mit einer Gehbehinderung sowie für Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, eignet. Sollten Sie für die Erledigung Ihrer Angelegenheiten in einem Termin bei uns diesen Schalter nutzen wollen, kontaktieren Sie uns bitte vorab.
Im Wartebereich des Erdgeschosses befindet sich ein barrierefreier Toilettenraum.
Ein Leitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen gibt es nicht, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter begleiten Sie jedoch gerne zu den jeweiligen Schaltern.
Zugang zur Kanzlei Der Zugang zum Kanzleigebäude erfolgt über den Eingang am Willadingweg 83 und ist nicht barrierefrei möglich.
Kontakt für Anfragen zur Barrierefreiheit Für Fragen oder zum Anmelden von Unterstützungsbedarf können Sie sich vorab über das Kontaktformular bei uns melden.