Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Der deutsche Zoll (Einfuhr von Waren, Reisen mit Haustieren, etc)

beschlagnahmte Häute und Felle,

Zollbeamter zeigt beschlagnahmte beschlagnahmte Häute und Felle, geschützer Tiere auf dem NRW tag 2014 in Bielefeld, Foto: Robert B. Fishman, 29.6.2014 | Verwendung weltweit, © dpa

11.07.2022 - Artikel

Der Zoll ist Finanzverwaltung, Überwachungsbehörde, Agrarmarktordnungsbehörde und Vollstreckungsbehörde.

  • Die Zollverwaltung in Teil der Bundesfinanzverwaltung
  • Sie erhebt im Rahmen des Zollkodex Zölle und andere Abgaben, die der europäischen Union zustehen
  • Sie erhebt Verbrauchssteuern, die dem Bundeshaushalt oder den Ländern ( Biersteuer) zufließen
  • Sie wirkt bei der Umsetzung von landwirtschaftlichen Marktordnungsregelungen mit und gewährt Subventionen in diesem Bereich
  • Sie überwacht im Zusammenarbeit mit zahlreichen Fachbehörden die Einhaltung von Ein-und Ausfuhrverboten und Beschränkungen aus über 70 verschiedenen Rechtsgebieten
  • Sie treibt mit ihren Vollstreckungsstellen Forderungen des Bundes ein
  • Sie überwacht die Ausfuhr von Waren und bestehende außenwirtschaftliche Beschränkungen

Ausführliche Informationen darüber, was Sie bedenkenlos einführen können, bietet der deutsche Zoll.

Praktisch: Mit der App „Zoll und Reisen“ können Sie u.a. Reisefreibeträge einsehen. Sie finden Hinweise zur App hier Zoll und Reisen.

Weitere Informationen

nach oben