Unterschriftsbeglaubigung
Unterschriftsbeglaubigungen können in der Botschaft vorgenommen werden. Bitte vereinbaren Sie hierzu per E-Mail einen Termin.
Alternativ kann eine Unterschriftsbeglaubigung auch durch einen schweizerischen Notar oder eine schweizerische Beglaubigungsstelle vorgenommen werden. Die Urkunde des schweizerischen Notars oder der Beglaubigungsstelle benötigt dann zusätzlich eine Apostille der kantonalen Apostillestelle (Apostille).
Bitte bringen Sie zum vereinbarten Termin in der Botschaft einen gültigen Reisepass, Personalausweis oder Identitätskarte, das zu unterzeichnende Dokument und die Gebühr von ca. 60,- CHF in bar mit.