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Visa für Familienangehörige freizügigkeitsberechtigter britischer Staatsangehöriger
Informationen zu einem möglichen ungeregelten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
Leider ist es nicht ausgeschlossen, dass das Vereinigte Königreich zum 31.10.2019 ohne Austrittsabkommen aus der Europäischen Union austritt. Im Falle eines ungeregelten Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU besteht für britische Staatsangehörige ab dem 31.10.2019 kein Recht auf Freizügigkeit mehr. Deshalb müssen ab sofort Visa auf Basis des Freizügigkeitsrechts, die an Familienangehörige freizügigkeitsberechtigter britischer Staatsbürger erteilt werden, mit einer Befristung bis zum 31.10.2019 versehen werden.
Bei geplanten Reisen über den 31.10.2019 hinaus besteht für den betroffenen Personenkreis die Möglichkeit, einen Visumantrag unabhängig vom Freizügigkeitsrecht des Unionsbürger nach den allgemeinen Voraussetzungen des Visakodex (Schengen-Visa) bzw. des Aufenthaltsgesetzes zu stellen.
Ein unbefristetes Visum begründet nach dem 31.10.2019 nicht notwendigerweise ein Recht zu Einreise. Im Falle eines ungeregelten Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union können auch gültige Visa, die auf der Basis des Freizügigkeitsrechts eines britischen Staatsangehörigen erteilt wurden, nicht mehr genutzt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website der deutschen Botschaft in London (Visa - Botschaft London).
Gerne möchten wir Sie informieren, dass die Möglichkeit der visumfreien Einreise zu kurzfristigen Aufenthalten im Schengen-Raum voraussichtlich bestehen bleibt. Wir bitten Sie, sich kurz vor der Einreise nochmals nach der Rechtslage zu erkundigen.