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Zivil - oder Personenstandsnachweis, Ledigkeitsbescheinigung
Einige Behörden in der Schweiz verlangen z. B für die Vorbereitung einer Eheschließung in der Schweiz und für steuerliche oder andere melderechtliche Zwecke die Vorlage einer aktuellen Ledigkeitsbescheinigung oder eines Zivil-/Personenstandsnachweises.
Das deutsche Recht kennt jedoch weder Ledigkeitsbescheinigungen noch Zivil-oder Personenstandsnachweise, so dass weder die deutsche Botschaft in Bern noch eine deutsche Behörde in Deutschland Ihnen eine solche Bescheinigung ausstellen kann.
Wie und durch welche anderen deutschen oder auch schweizerischen Unterlagen der gewünschte Personenstandsnachweis erbracht werden kann, klären Sie bitte direkt mit der anfordernden schweizerischen Behörde oder Institution.
Aus Sicht der Botschaft Bern kämen als Personenstandsbestätigung u.a. folgende Dokumente und Erklärungen in Betracht:
1. Meldebescheinigung Ihrer (letzten) deutschen Wohnsitzgemeinde mit Eintrag Ihres dort zuletzt registrierten Personenstands
2. Zur Vorbereitung einer Eheschließung in der Schweiz könnten Sie auch beim Standesamt Ihrer (letzten) deutschen Wohnsitzgemeinde ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen. Informationen über das Verfahren, die Gebühren, die notwendigen Unterlagen und die Bearbeitungsdauer erfragen Sie dann bitte direkt beim zuständigen deutschen Standesamt.
3. Eidesstattliche Versicherung über Ihren aktuellen Personenstand, abgegeben bei einem schweizerischen Notar.
4. Einkommens-und Steuerunterlagen aus Deutschland, aus denen sich Ihre (letzte) Steuerklasse ergibt und dadurch Rückschlüsse auf Ihren zuletzt in Deutschland registrierten Personenstand ermöglichen.
5. Auszug aus Ihrem deutschen Geburtsregister mit ggf. vorhandenen Randvermerken oder Eintragungen über eine Eheschließung und ggf. Scheidung.