Informationen für Rentenbezieher im deutsch - schweizerischen Verhältnis
Grundlage für den Rentenbezug im deutsch-schweizerischen Verhältnis ist das Abkommen über Soziale Sicherheit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland vom 25.02.1964 mit den beiden entsprechenden Zusatzabkommen sowie den am 01.06.2002 in Kraft getretenen bilateralen Verträgen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweiz.